Neue Rechtslage zur klinischen Prüfung von Medizinprodukten:
Am 10. Mai 2010 hat der Gesetzgeber die Verordnung über klinische Prüfungen... (weiterlesen)

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Verordnung über klinische Prüfungen von Medizin- produkten vom 10. Mai 2010
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Rezertifizierung Drucken

Zweck der Rezertifizierung - Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung

(Im Folgenden ist ein kurzer Auszug aus dem QM-Dokument ARZ-VA-05-01der Zertifizierungstelle (ZS) zitiert. Das vollständige Dokument erhalten Bewerber von der ZS.)

Zertifikate der fbmt-Zertifizierungsstelle werden für eine bestimmte Geltungsdauer verliehen, so dass eine regelmäßige Rezertifizierung notwendig wird. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die jeweils aktuellen Zertifizierungsanforderungen durch einen Zertifikatsinhaber erfüllt sind und dass, sofern in den entsprechend Qualifikationsprofilen gefordert, die Kenntnisse einer zertifizierten Person im zurückliegenden Betrachtungszeitraum kontinuierlich erweitert und aufgefrischt wurden. Zudem erfüllt die Zertifizierungsstelle mit der Rezertifizierung ihre Aufgabe, Zertifikatsinhaber laufend zu überwachen.

Der Kandidat muss die Rezertifizierung unter Beifügung der geforderten Unterlagen (Antragsformular) bis spätestens vier Wochen vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit einreichen (wird im Zertifizierungsvertrag vereinbart und im Logbuch gepflegt).

Im Antragsformular wählt der Kandidat ein Gebiet der Gerätekunde für das Fachgespräch auswählen, das nicht bereits Gegenstand der vorangegangenen schriftlichen Prüfungen und Rezertifizierungs-Fachgespräche gewesen sein sollte.


Nachweise

Nachweis der andauernden Tätigkeit wie im Qualifikationsprofil gefordert

Nachweis der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung

Aktueller Kenntnisstand gemäß des jeweils aktuellen Qualifikationsprofils
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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