Neue Rechtslage zur klinischen Prüfung von Medizinprodukten:
Am 10. Mai 2010 hat der Gesetzgeber die Verordnung über klinische Prüfungen... (weiterlesen)

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Verordnung über klinische Prüfungen von Medizin- produkten vom 10. Mai 2010
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Der gesamte administrative Ablauf von der Antragstellung bis zur Zertifizierung erfolgt durch die Verwaltung der Zertifiziernugsstelle.

zertifizierungsstelle























Personalqualifikation: nachgewiesene Ausbildung, fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen sowie körperliche Eignung, durch die Personal in die Lage versetzt wird, Aufgaben fachgerecht durchzuführen
Personalzertifizierung:
Konformität einer Person mit einem Qualifikationsprofil (beschreibt die Personalqualifikation in normativer Form) überprüfen und einen Titel verleihen
Zertifizierungsstelle:
Stelle, die die Zertifizierung der Konformität durchführt
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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